Der Europäische Gerichtshof in Strassburg fällt ein wegweisendes Urteil: Es gibt ein Recht auf Vergessen. Das heisst, Suchmaschinenbetreiber wie Google – vor allem er – muss sensible persönliche Informationen löschen. Was bedeutet das für den einfachen Internetnutzer? Die «Südostschweiz» beantwortet die wichtigsten Fragen zum Thema